Elfenbein-Gutachten

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Elfenbein-Gutachten

120,00  incl. MWST.

Vielen Dank für Ihr Interesse an einem professionellen Elfenbein-Gutachten für Antiquitäten. Bitte beachten Sie, dass Elfenbein strengen internationalen und nationalen Artenschutzgesetzen (z.B. CITES) unterliegt. Ein fachlich korrektes Gutachten ist notwendig, um die rechtliche Einordnung und eventuelle Nachweispflichten zu klären. Gutachten werden ausschließlich für europäische Antiquitäten ausgestellt.

Bitte füllen sie nachfolgendes Formular sorgfältig aus.

Beschreiben Sie das Elfenbeinobjekt so genau wie möglich, z.B.: „Schnitzfigur aus Elfenbein“, „Elfenbein-Crucifix“. Eine klare Bezeichnung hilft bei der ersten fachlichen Einordnung.

Schätzen Sie das Alter des Stückes ein, etwa: „19. Jahrhundert“, „um 1900“ oder „vor 1947“. Gerade bei Elfenbein ist die zeitliche Einordnung vor 1947 entscheidend, da sie für die rechtliche Bewilligung relevant ist.

Bitte geben Sie die Abmessungen des Objekts in cm an.

Falls bekannt, geben Sie den Künstler, Hersteller oder die Werkstatt an. Viele historische Elfenbeinarbeiten sind anonym entstanden – in diesem Fall genügt „unbekannt“.

Tragen Sie bekannte Informationen zur Herkunft ein, z. B.:

  • frühere Besitzer
  • Erbfund, Verlassenschaft, Nachlass
  • Kaufquelle
  • vorhandene Dokumente oder Zertifikate
Hinweise zur Provenienz sind besonders wichtig, da sie die rechtliche Situation beeinflussen können.

Bitte laden Sie mehrere Fotos des Elfenbeinobjekts hoch:

  • Gesamtansichten
  • Nahaufnahmen von Details
  • eventuelle Signaturen
  • Merkmale der Alterung
  • sichtbare Strukturen (z. B. Schregerlinien)
  • Belege, z.B: Rechnung, Lieferschein
Diese sind für eine sichere Bestimmung essenziell.

Wichtige Hinweise

Kostenpflichtig auch bei negativem Gutachten

Bitte beachten Sie, dass jedes beauftragte Gutachten kostenpflichtig ist, auch wenn das Ergebnis negativ ausfällt, z.B.:

  • das Objekt besteht nicht aus Elfenbein
  • die Datierung nach 1947 ergibt, dass das Stück nicht legal handelbar ist
  • die Provenienz reicht für artenschutzrechtliche Nachweise nicht aus
Ein begonnenes Gutachten kann nicht storniert werden, da bereits zu Beginn ein erheblicher fachlicher Analyseaufwand entsteht.

Zustellung des Gutachtens

Das fertige Elfenbein-Gutachten wird Ihnen als signiertes PDF-Dokument an ihre E-Mail-Adresse zugestellt. Es enthält in der Regel:

  • Materialanalyse / Identifikation
  • Alters- und Stilbestimmung
  • Bewertung der Provenienz
  • rechtliche Hinweise (CITES/Artenschutz)